Nachrangkapital
Nachrangkapital sind Verbindlichkeiten die in ihrer Rangfolge anderen Verbindlichkeiten nachgeordnet sind. Im Falle eines Konkurses oder der Liquidation dürfen die nachrangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht-nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Nachrangiges Fremdkapital wird daher höher verzinst als nicht-nachrangiges Fremdkapital. Eigenkapital ist grundsätzlich nachrangig.