Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen werden für Aufwendungen gebildet, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter aus dem Betrieb ausscheiden. Da Zeitpunkt und Umfang dieser Aufwendungen lange Zeit vor deren Fälligkeit bekannt sind, werden zur Begleichung dieser Zahlungen rechtzeitig Rückstellungen gebildet. Wenn die Forderung fällig wird, wird die Rückstellung aufgelöst und die Forderung beglichen. Rückstellungen sind als Verbindlichkeiten im Unterschied zu Rücklagen Fremdkapital.