Hypothek
Eine Hypothek ist eine dingliche Belastung einer Immobilie durch Eintragung in das Grundbuch. Durch die Hypothek ist das Grundstück dem Gläubiger in Höhe seiner Forderung verpfändet. Er ist berechtigt, Substanz und Nutzungen des Grundstücks durch Zwangsvollstreckung zu nutzen, um die Forderung einzutreiben. Dies kann der Schuldner durch Zahlung an den Gläubiger verhindern. Die Hypothek ist intensiv mit einer persönlichen Forderung gegen den Schuldner verknüpft (akzessorisch). Diese, auf die Zahlung von Geld gerichtete Forderung ist unabdingbare gesetzliche Voraussetzung. Typischerweise handelt es sich um eine Darlehensforderung. Die Hypothek ist heute praktisch weitgehend von der verdrängt worden. Diese ist im Gegensatz zur Hypothek nicht akzessorisch, sondern abstrakt und kann daher für sich allein übertragen oder genutzt werden. Grundschulden können auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden. Das ist auch der Grund, weshalb in der Praxis Grundschulden den Hypotheken vorgezogen werden. Diese Unabhängigkeit wird in der Praxis durch Sicherungsabreden (Zweckerklärungen) eingeschränkt, die zumeist in der Erteilung einer Löschungsbewilligung bestehen. Die Abstraktion wurde im Jahr 2007 angeblich von Aufkäufern von Immobilienkrediten dazu genutzt, die Grundschuld in voller Höhe vollstrecken, die dies damit begründeten, dass ihnen der Sicherungsgrund nicht bekannt gewesen sei. Indes hätte der Käufer Kenntnis von den Sicherungszweckerklärungen erlanget haben müssen. Mit dem Risikobegrenzungsgesetz 2008 wurde die Rechtslage geklärt, da festgeschrieben wurde, dass es keinen gutgläubigen einredefreien Erwerb der Sicherungsgrundschuld geben kann. Wird der Kredit verkauft, kann der Darlehensnehmer dem neuen Gläubiger diese Sicherungsabrede entgegenhalten.