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Quellensteuer

Die Quellensteuer wird auf Kapitaleinkünfte direkt an der "Quelle" erhoben. In Deutschland dient seit dem 1.Januar 2009 die Abgeltungsteuer  als Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Ihr Satz beträgt pauschal 25 Prozent.