Rückstellungen (Bilanz)
Rückstellungen sind Positionen auf der Passivseite der Bilanz, die für bestimmte Verpflichtungen gebildet werden, die zu einem absehbaren Zeitpunkt auszahlungswirksam werden. Sie folgen dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht. Das Geld gehört nicht zum Eigenkapital, weil es Dritten für bestimmte Zwecke zufließen soll. So gibt es Rückstellungen für Steuern und Pensionen. Wenn das betreffende Ereignis eintrifft, werden die fälligen Beträge aus einer Auflösung der Rückstellungen bezahlt und belasten nicht den operativen Gewinn der Periode.