Realzins
Zinsertrag, der sich unter Berücksichtigung der Inflation ergibt. Zu seiner Ermittlung muss man einerseits das investierte Kapital mit dem Nominalzins (i) auf- und andererseits mit der Inflationsrate (p) abzinsen, um den Realzins (r) zu erhalten.
Formel: (1+r) = (1+i) / (1+p)
Beispiel: Nominalzins = 5 Prozent, Inflationsrate = 3 Prozent;
Laufzeit 1 Jahr
(1 + 5/100) / (1 + 3/100) = 1,01942
Der Realzins beträgt im Beispiel also (gerundet) 1,94 Prozent, d. h., die nach einem Jahr ausbezahlten 1.050 Euro sind in der Kaufkraft zu Beginn der Anlage unter Berücksichtigung der Inflationsrate 1.019,42 Euro wert. Gegensatz: Nominalzins (vgl. Rendite)