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Publizitätspflicht

Aktiengesellschaften, die an einer Börse zum Handel zugelassen werden wollen, unterliegen einer Publizitätspflicht. Sie verpflichtet zur Veröffentlichung regelmäßiger und detaillierter Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre ermöglichen. Kommt eine AG ihrer Publizitätspflicht nicht nach, können die Anteile vom Handel ausgesetzt werden.