Börsenlexikon

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Zins

Preis, den ein Schuldner für die befristete Überlassung von Geld zahlen muß bzw. den ein Gläuber für die Überlassung von Sparkapital erhält. Der Zinseszins ist der Zinsanteil, der auf die Verzinsung nicht des einsetzten Kapitals, sondern der fällig gewordenen, aber nicht ausgezahlten Zinsen entfällt. Durch Zinseszins vergrößert sich ein Kapital im Laufe der Zeit immer rascher.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.156,55 +1,07
TecDax 866,04 +0,54
DowJones 12.986,80 -0,05
Nasdaq 2.528,85 -0,19
STOXX 50 3.862,91 +0,21
Nikkei 225 14.219,48 -0,23
S&P 500 Zert. 14,25 +1,28
Euro/Dollar 1,56 +0,00
Bund Future 113,46 -0,09
Gold 902,30 +0,27
Öl 124,13 +0,99

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