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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Börsenlexikon
Übriger Ertrag (Bilanz)

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Versicherungsunternehmen:

Die sonstigen Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Versicherungsunternehmens bestehen im wesentlichen aus Finanzdienstleistungen, Zinsen, Veräußerungsgewinnen aus Abgang von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Währungsgewinnen und ähnlichen Erträgen. Sonstige Erträge werden in der GuV eines Versicherungsunternehmens zweimal saldiert. Einmal vor dem operativen Geschäft und einmal nach dem operativen Geschäft.

Industrieunternehmen und Banken:

Die übrigen Erträge fallen erst dann an, wenn alle operativen Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert worden sind. Zu den übrigen Erträgen gehören zum Beispiel Gelder, die aus Zinseinnahmen erlangt wurden.


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