Börsenlexikon

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Übriger Ertrag (Bilanz)

Versicherungsunternehmen:

Die sonstigen Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens bestehen im wesentlichen aus Finanzdienstleistungen, Zinsen, Veräußerungsgewinnen aus Abgang von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Währungsgewinnen und ähnlichen Erträgen. Sonstige Erträge werden in der GuV eines Versicherungsunternehmens zweimal saldiert. Einmal vor dem operativen Geschäft und einmal nach dem operativen Geschäft.

Industrieunternehmen und Banken:

Die übrigen Erträge fallen erst dann an, wenn alle operativen Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert worden sind. Zu den übrigen Erträgen gehören zum Beispiel Gelder, die aus Zinseinnahmen erlangt wurden.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.156,55 +1,07
TecDax 866,04 +0,54
DowJones 12.986,80 -0,05
Nasdaq 2.528,85 -0,19
STOXX 50 3.862,91 +0,21
Nikkei 225 14.219,48 -0,23
S&P 500 Zert. 14,25 +1,28
Euro/Dollar 1,56 +0,00
Bund Future 113,46 -0,09
Gold 902,30 +0,27
Öl 124,13 +0,99

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