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Börsenlexikon
Spin-Off

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Bei einem Spin-Off gliedert eine bestehende Firma einen Teil des Unternehmens als eigenständige Firma aus. Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils erhalten die alten Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens gratis oder zumindest das Recht, diese neuen Aktien zu kaufen. Macht der Aktionär von diesem Recht keinen Gebrauch, kann er das Kaufrecht ebenfalls an der Börse verkaufen (Bezugsrechthandel). In beiden Fällen (Ausgabe von Neu-Aktien oder Verkauf von Bezugsrechten) sollten dem Alt-Aktionär keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen. Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen. Spin-Offs können auch der erste Schritt zu einem kompletten Verkauf eines Unternehmensteils sein.

16.05.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.384,26 −0,26%
FAZ-INDEX 1.401,38 −0,33%
TecDAX 759,57 −1,29%
MDAX 10.331,40 −0,01%
SDAX 4.865,34 −1,54%
REX 433,58 +0,02%
Eurostoxx 50 2.175,34 −0,15%
F.A.Z. EURO 70,46 −0,30%
Dow Jones 12.598,50 −0,26%
Nasdaq 100 2.561,56 −0,74%
S&P500 1.324,80 −0,44%
Nikkei225 8.801,17 −1,12%
EUR/USD 1,2705 −0,24%
Rohöl Brent Crude 111,65 $ −0,16%
Gold 1.556,50 $ 0,00%
Bund Future 143,37 € −0,03%