Börsenlexikon

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Spin-Off

Bei einem Spin-Off gliedert eine bestehende Firma einen Teil des Unternehmens als eigenständige Firma aus. Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils erhalten die alten Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens gratis, bzw. zumindest das Recht diese neuen Aktien zu kaufen. Macht der Aktionär von diesem Recht keinen Gebrauch so kann er das Kaufrecht ebenfalls an der Börse verkaufen (Bezugsrechthandel). In beiden Fällen (Ausgabe von Neu-Aktien oder Verkauf von Bezugsrechten) sollten dem Alt-Aktionär keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen. Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen. Spin-Offs können auch der erste Schritt zu einem kompletten Verkauf eines Unternehmensteils sein.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.156,55 +1,07
TecDax 866,04 +0,54
DowJones 12.986,80 -0,05
Nasdaq 2.528,85 -0,19
STOXX 50 3.862,91 +0,21
Nikkei 225 14.219,48 -0,23
S&P 500 Zert. 14,25 +1,28
Euro/Dollar 1,56 +0,00
Bund Future 113,46 -0,09
Gold 902,30 +0,27
Öl 124,13 +0,99

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