Börsenlexikon

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Spekulationsfrist

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in bestimmten Fällen einkommensteuerpflichtig. Das trifft insbesondere für Aktien und Investmentanteile zu. Wenn ein Besitzer solche Wertpapiere vor Ablauf von zwölf Monaten, vom Tag des Erwerbs an gerechnet, wieder verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, so liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Gewinne aus solchen Spekulationsgeschäften, die eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr übersteigen, sind steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne, die nach Ablauf dieser Spekulationspflicht erzielt werden, sind dagegen steuerfrei. Seit dem 01.01.99 wird bei Optionsscheinen nicht mehr zwischen dem Verkauf und der Ausübung von Optionsscheinen unterschieden. Beides gilt als Veräußerungsgeschäft. Ebenfalls steuerfrei, und zwar ohne Beachtung einer Frist zwischen Kauf und Verkauf, sind Gewinne aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen wie Pfandbriefen, Kommunalobligationen, öffentlichen Anleihen oder Industrieobligationen.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.040,28 +0,53
TecDax 838,69 +0,41
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.816,95 +0,40
Nikkei 225 13.743,36 +0,64
S&P 500 Zert. 13,88 +0,58
Euro/Dollar 1,55 -0,04
Bund Future 114,93 -0,12
Gold 881,35 -0,42
Öl 122,46 +1,63

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