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Börsenlexikon
Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanz)

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Wie der Name schon sagt, wird hier etwas "abgegrenzt". Etwas das vom Bilanzstichtag aus gesehen in eine andere Rechnungsperiode übergreift, nennt man einen Rechnungsabgrenzungsposten. Beim passivischen Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine vom bilanzierendem Unternehmen vereinnahmte Zahlung, die in die kommende Rechnungsperiode gehört. Das hei&szuml;t, in der Passivaseite bedeutet der Rechnungsabgrenzungsposten, dass eine Zahlung an das Unternehmen geleistet wird, die nicht mehr zur abgelaufenen Periode, sondern eigentlich zum künftigen Ertrag zählt. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen für den Januar des nächsten Geschäftsjahres bereits im Dezember die Mieteinkünfte erhält, dann ist diese Summe passivisch abzugrenzen. Wenn aber das Unternehmen beispielsweise in der Geschäftsperiode fällige Zinsen, erst in der nächsten Geschäftsperiode zahlt, dann entsteht eine sonstige Verbindlichkeit.

Aktienmärkte
Name Wert Änderung
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17.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.398,00 +0,34%
FAZ-INDEX 1.758,97 −0,08%
TecDAX 967,46 −0,30%
MDAX 14.070,60 +0,14%
SDAX 5.976,29 +0,24%
REX 445,88 +0,32%
Eurostoxx 50 2.817,99 +0,40%
F.A.Z. EURO 93,04 € +0,37%
Dow Jones 15.354,40 +0,80%
Nasdaq 100 3.028,96 +0,99%
S&P500 1.666,12 +0,95%
Nikkei225 15.138,10 +0,67%
EUR/USD 1,2839 −0,35%
Rohöl Brent Crude 104,72 $ +0,85%
Gold 1.376,75 $ −0,02%
Bund Future 145,14 € −0,04%