Börsenlexikon

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Publizitätspflicht

Einer Publizitätspflicht unterliegen Aktien- und Fondsgesellschaften, wenn sie an einer Börse zum Handel zugelassen werden wollen. Sie verpflichtet die AGs/KAGs zur Veröffentlichung von regelmäßigen und detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Kommt eine AG/KAG ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt werden.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.003,17 -0,97
TecDax 835,29 -1,32
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.801,59 -1,41
Nikkei 225 13.655,34 -2,06
S&P 500 Zert. 13,80 -1,08
Euro/Dollar 1,54 -0,31
Bund Future 115,07 +0,37
Gold 884,90 -0,02
Öl 122,46 +1,63

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