Börsenlexikon

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Letter of Intent

Ein Letter of Intent (LOI) ist eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Letter of Intent bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Häufig bildet der Letter of Intent auch die Grundlage des anschließenden Vertrags. Der Letter begründet jedoch keinerlei Rechtsansprüche. Verkündet ein Unternehmen, dass man mit einem Kunden einen LOI unterzeichnet habe und nun einen Großauftrag erwarte, so ändert dies nichts an der rechtlichen Situation, d.h. es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.041,71 +0,55
TecDax 839,26 +0,48
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.820,02 +0,48
Nikkei 225 13.743,36 +0,64
S&P 500 Zert. 13,88 +0,58
Euro/Dollar 1,54 -0,12
Bund Future 114,90 -0,15
Gold 882,30 -0,31
Öl 122,46 +1,63

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