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Börsenlexikon
Letter of Intent

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Ein Letter of Intent (LOI) ist eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer. Er bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Häufig bildet der Letter of Intent auch die Grundlage des anschließenden Vertrags. Der Letter begründet jedoch keinerlei Rechtsansprüche. Verkündet ein Unternehmen, dass man mit einem Kunden einen LOI unterzeichnet habe und nun einen Großauftrag erwarte, so ändert dies nichts an der rechtlichen Situation, d.h. es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag.

Aktienmärkte
Name Wert Änderung
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Wertpapiersuche
20.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.443,61 +0,54%
FAZ-INDEX 1.768,29 +0,53%
TecDAX 968,89 +0,15%
MDAX 14.106,80 +0,26%
SDAX 6.003,55 +0,46%
REX 445,88 +0,32%
Eurostoxx 50 2.823,90 +0,21%
F.A.Z. EURO 93,26 € +0,24%
Dow Jones 15.354,40 +0,80%
Nasdaq 100 3.028,96 +0,99%
S&P500 1.666,12 +0,95%
Nikkei225 15.360,80 +1,47%
EUR/USD 1,2875 +0,22%
Rohöl Brent Crude 104,26 $ −0,33%
Gold 1.376,75 $ −0,02%
Bund Future 145,01 € −0,09%