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Börsenlexikon
Insider

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Als Insider wird jemand verstanden, der aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzt. Wer diese Kenntnissse dazu nutzt, um zum eigenen oder drittem Vorteil Börsengeschäfte durchzuführen oder solche Informationen unbefugt weitergibt, handelt in vielen Ländern ungesetzlich. Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In Deutschland wird der Handel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(Bafin) überwacht.In der Praxis wurden zwar sehr viele Verdachtsfälle zur Anzeige gebracht, nur in wenigen Fällen kam es aber zu Verurteilungen.

Aktienmärkte
Name Wert Änderung
  FAZ-INDEX --  --
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Wertpapiersuche
17.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.398,00 +0,34%
FAZ-INDEX 1.758,97 −0,08%
TecDAX 967,46 −0,30%
MDAX 14.070,60 +0,14%
SDAX 5.976,29 +0,24%
REX 445,88 +0,32%
Eurostoxx 50 2.817,99 +0,40%
F.A.Z. EURO 93,04 € +0,37%
Dow Jones 15.354,40 +0,80%
Nasdaq 100 3.028,96 +0,99%
S&P500 1.666,12 +0,95%
Nikkei225 15.138,10 +0,67%
EUR/USD 1,2839 −0,35%
Rohöl Brent Crude 104,72 $ +0,85%
Gold 1.376,75 $ −0,02%
Bund Future 145,14 € −0,04%