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Börsenlexikon
Depotbank

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Fondsgesellschaften dürfen die von ihr aufgelegten Sondervermögen (Fonds) nicht selbst verwahren, damit dieses strikt vom Vermögen der Gesellschaft getrennt bleibt. Die Verwahrungsaufgabe übernimmt die Depotbank. Bei Fondsgesellschaften von Banken übernehmen zumeist die Mutterinstitute diese Aufgabe. Aufgabe der Depotbank sind die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Prüfung der von der Fondsgesellschaft ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttungen an die Anteilinhaber, aber auch die Abwicklung des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds.

Aktienmärkte
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17.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.398,00 +0,34%
FAZ-INDEX 1.758,97 −0,08%
TecDAX 967,46 −0,30%
MDAX 14.070,60 +0,14%
SDAX 5.976,29 +0,24%
REX 445,88 +0,32%
Eurostoxx 50 2.817,99 +0,40%
F.A.Z. EURO 93,04 € +0,37%
Dow Jones 15.354,40 +0,80%
Nasdaq 100 3.028,96 +0,99%
S&P500 1.666,12 +0,95%
Nikkei225 15.138,10 +0,67%
EUR/USD 1,2839 −0,35%
Rohöl Brent Crude 104,72 $ +0,85%
Gold 1.376,75 $ −0,02%
Bund Future 145,14 € −0,04%