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Börsenlexikon
Collar

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<p>Ein Collar ist die vertragliche Vereinbarung einer Obergrenze und einer Untergrenze für den Preis eines Geschäfts mit dauerhaften Zahlungsströmen. Übersteigt der Referenzwert die vertraglich festgelegte Obergrenze (Cap), so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen Referenzwert und Obergrenze. Fällt der Referenzwert unter die vereinbarte Untergrenze (Floor), so muss der Käufer des Collars dem Verkäufer die Differenz zum Referenzwert erstatten. Bei einem bilateralen Geschäft, zum Beispiel im Energiebereich, kauft in der Regel jeweils eine Vertragspartei einen Teil der Kombination und verkauft den anderen Teil. So kauft beispielsweise eine Partei den Cap und verkauft gleichzeitig den Floor. Das ermöglicht es, die Kosten des Geschäfts während der Laufzeit im Rahmen zwischen Cap und Floor zu handeln. Im Kreditgeschäft ist es möglich, die Kosten eines Cap zu senken, indem sich der Käufer durch den Floor zur Zahlung eines Mindestzinses verpflichtet.

16.05.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.384,26 −0,26%
FAZ-INDEX 1.401,38 −0,33%
TecDAX 759,57 −1,29%
MDAX 10.331,40 −0,01%
SDAX 4.865,34 −1,54%
REX 433,58 +0,02%
Eurostoxx 50 2.175,34 −0,15%
F.A.Z. EURO 70,46 −0,30%
Dow Jones 12.610,00 −0,17%
Nasdaq 100 2.561,45 −0,75%
S&P500 1.324,81 −0,44%
Nikkei225 8.801,17 −1,12%
EUR/USD 1,2711 −0,20%
Rohöl Brent Crude 111,65 $ −0,16%
Gold 1.556,50 $ 0,00%
Bund Future 143,40 € −0,01%