Börsenlexikon

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 600 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Börsenlexikon

Call

Eine Kaufoption (Call) gewährt dem Käufer das vertraglich zugesicherte Recht, einen bestimmten Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen (Termin, Preis usw.) erwerben zu können. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfallstermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muss, also veroptionierte Werte nicht veräußern darf. Dafür erhält er vom Erwerber des Call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer rechnet mit steigenden Kursen. Er kann die Option entweder an einen Dritten verkaufen oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen. Wird eine Kaufoption nicht ausgeübt, verfällt sie wertlos.

Gegensatz: Put

Anzeige: UBS Spezial

Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.041,71 +0,55
TecDax 839,26 +0,48
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.820,02 +0,48
Nikkei 225 13.743,36 +0,64
S&P 500 Zert. 13,88 +0,58
Euro/Dollar 1,54 -0,12
Bund Future 114,90 -0,15
Gold 882,30 -0,31
Öl 122,46 +1,63

F.A.Z. Electronic Media GmbH 2001 - 2008

Quellen: IS.eFinance Solutions using Deutsche Börse AG, Morningstar und weitere. IS.eFinance Solutions implemented and powered by Interactive Data Managed Solutions AG, ©  1999-2007. Alle Börsendaten werden mit 15 Minuten Verzögerung dargestellt.