Börsenprospekt

Vor Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern) über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Zu diesem Zweck muss bei Zulassung zu den wichtigeren und stärker regulierten Handelssegmenten ein Börsen- oder Emissionsprospekt vorgelegt werden. Dieser muss unter anderem Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf enthalten, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz uvm. Falsche oder unzutreffende Angaben können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten begründen.