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Börsenlexikon
Betriebliche Erträge

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

<p>Die Betrieblichen Erträge als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung umfassen nur diejenigen Erträge, die aus ordentlicher Geschäftstätigkeit erzielt wurden. Sie schließen alle Erträge aus, die nichts aus der Firmentätigkeit resultieren, wie beispielsweise die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken durch ein Nicht-Immobilienunternehmen. Diese gehören als außerordentliche Erträge nicht ins operative Geschäft.

16.05.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.384,26 −0,26%
FAZ-INDEX 1.401,38 −0,33%
TecDAX 759,57 −1,29%
MDAX 10.331,40 −0,01%
SDAX 4.865,34 −1,54%
REX 433,58 +0,02%
Eurostoxx 50 2.175,34 −0,15%
F.A.Z. EURO 70,46 −0,30%
Dow Jones 12.620,60 −0,09%
Nasdaq 100 2.561,47 −0,75%
S&P500 1.330,66 −0,57%
Nikkei225 8.801,17 −1,12%
EUR/USD 1,2709 −0,22%
Rohöl Brent Crude 111,65 $ −0,16%
Gold 1.556,50 $ 0,00%
Bund Future 143,38 € −0,03%