Börsenlexikon

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Betriebliche Erträge

Die Betrieblichen Erträge als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung umfassen nur diejenigen Erträge, die aus ordentlicher Geschäftstätigkeit erzielt wurden. Sie schließen alle Erträge aus, die nichts aus der Firmentätigkeit resultieren, wie beispielsweise die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken durch ein Nicht-Immobilienunternehmen. Diese gehören als außerordentliche Erträge nicht ins operative Geschäft.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.003,17 -0,97
TecDax 835,29 -1,32
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.801,59 -1,41
Nikkei 225 13.655,34 -2,06
S&P 500 Zert. 13,80 -1,08
Euro/Dollar 1,54 +0,06
Bund Future 115,07 +0,37
Gold 884,65 -0,05
Öl 122,46 +1,63

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