Urteile im Eishallen-Prozess

Und wo sind die Mitschuldigen?

Von Christoph Gunkel

15 Menschen, unter ihnen 12 Kinder, verloren bei der Katastrophe im Januar 20...

15 Menschen, unter ihnen 12 Kinder, verloren bei der Katastrophe im Januar 2006 ihr Leben

18. November 2008 Robert Schmidbauer und Robert Schromm eint ein schlimmes Schicksal. Als am 2. Januar 2006 das schneebedeckte Dach der Eissporthalle in der bayerischen Kurstadt Bad Reichenhall einstürzte, verloren sie beide in den Trümmern engste Familienmitglieder, Schmidbauer seine beiden Töchter, Schromm seine Frau. Als Nebenkläger saßen beide seit Anfang Januar regelmäßig im Landgericht Traunstein, hörten Dutzende Zeugen und Gutachter und hofften auf Gerechtigkeit.

Doch wie sehr der Einsturz der Halle die Menschen aus der Region noch Jahre später spaltet, zeigen die gegensätzlichen Reaktionen der beiden Roberts auf das Urteil, das das Landgericht Traunstein am Dienstag im überfüllten Schwurgerichtssaal 33 sprach. Zwei der Angeklagten wurden überraschend freigesprochen. Nur der Hauptangeklagte, der Bauingenieur Walter G., wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt - wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Urteil ein „Schlag ins Gesicht“

Während Robert Schromm von „einem großen Sieg“ sprach und „unheimlich erleichtert“ war, weil die „unsägliche Anklage“ der Staatsanwaltschaft in zwei Fällen gescheitert war, empfand der empörte Robert Schmidbauer genau das als „Schlag ins Gesicht“. Schromm hatte die Angeklagten stets nur als „Bauernopfer“, höchstens als „minder Schuldige aus der dritten Reihe“ gesehen. Die wahren Verantwortlichen, „die jahrzehntelang gepfuscht haben“, vermutet er in der Stadtverwaltung und im Bauamt. Schmidbauer hätte zwar auch gerne Stadtbedienstete angeklagt gesehen, hielt die drei Beschuldigten aber alle für schuldig: „Es ist enttäuschend, dass das Gericht heute festgestellt hat, dass viele gepfuscht haben, dass aber nur einer verurteilt wurde.“

Es waren gerade einmal fünf Minuten, die aus dem Einsturz eine Tragödie machten - und bis heute sogar unmittelbar Betroffene so unterschiedlich über Schuld und Verantwortung urteilen lassen. Um 15.55 Uhr, fünf Minuten bevor die Halle geschlossen werden sollte, brach ihr Dach unter der Schneelast ein und wurde zur Todesfalle. 15 Eisläufer starben, unter ihnen zwölf Kinder, sechs weitere wurden schwer verletzt.

Lange Kette aus Schlampereien

Sofort begann die Suche nach den Schuldigen: Lag es wirklich nur an den tonnenschweren Schneemassen, die sich nach ungewöhnlich heftigen Schneefällen auf dem Dach türmten? Warum war die Halle trotz einer Belastung nahe dem Grenzwert und einer Warnung nicht sofort geschlossen worden? War nicht schon lange bekannt, dass das Dach marode war, weil seit Jahren immer wieder Wasser durchgesickert war?

Die Halle hätte trotz Schneefalls niemals einbrechen dürfen. Vielmehr war der Einsturz nur die logische Konsequenz einer langen Kette aus Schlampereien, Verstößen, Fehlberechnungen und Nachlässigkeiten, die bis auf den Beginn der Bauarbeiten im Jahr 1971 zurückgehen. So fiel bis zum Unglück niemandem auf, dass es keine offizielle Prüfstatik für das Dach gab. Daher fiel auch nicht auf, dass die Tragfähigkeit falsch berechnet worden war. Zudem kamen unzulässig lange Träger und ein ungeeigneter Holzleim zum Einsatz, der sich durch die anhaltende Feuchtigkeit bereits teilweise aufgelöst hatte. Das Landgericht Traunstein hatte nun die schwierige Aufgabe, ein Urteil in einem Prozess zu fällen, der sich auf mehr als drei Jahrzehnte wechselnder Verantwortung in Baufirmen, Stadtverwaltung und Bauamt bezog. Inzwischen waren einige mögliche Schuldige und Zeugen bereits verstorben.

Eine Überbewertung der Tragfähigkeit

Am Ende blieben nur die drei Beteiligten, die am Dienstag um zehn Uhr auf ihr Urteil warteten: der Architekt Rolf R. (64) sowie die Bauingenieure Walter G. (68) und Rüdiger S. (55). Die entscheidende Frage war, ob man ihnen nachweisen konnte, dass ihre angeblichen Pflichtverletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit den Einsturz verursachten - und ob diese individuellen Fehler nicht wieder durch das Fehlverhalten anderer aufgehoben wurden.

Das sah das Landgericht nur im Fall des Bauingenieurs Walter G. gegeben, der für die Dachkonstruktion zuständig war. Er habe drei Fehler begangen. Der schlimmste war ein Rechenfehler bei der Statik. Er habe zu einer „Überbewertung der Tragfähigkeit der Dachkonstruktion“ geführt. Die Eishalle habe deshalb „von Anfang an die rechnerisch mögliche Stabilität nicht erreicht“. Ohne diesen Fehler wäre der Einsturz „mit Sicherheit vermieden worden“. Zudem sei Walter G. für die Verwendung der zu langen Träger verantwortlich und hätte auch Fehler seiner Subunternehmer erkennen müssen.

Den falschen Holzleim verwendet

Die hatten unter anderem den falschen Holzleim verwendet. Walter G. nahm die Begründung mit versteinerter Miene auf. Er hatte während des gesamten Prozesses sichtbar unter den Anschuldigungen gelitten, war mehrmals in Tränen ausgebrochen und hatte sogar versucht, sich umzubringen. Als einziger Angeklagter hatte er auch von Beginn an Fehler eingestanden. Sein Verteidiger hält sie aber nicht für die Einsturzursache und kündigte Revision an.

Dagegen wurde der Architekt Rolf R. aus Mangel an Beweisen von allen Vorwürfen freigesprochen. Für die aufgewühltesten und aufwühlendsten Reaktionen sorgte die Urteilsbegründung gegen den dritten Angeklagten: Der Bauingenieur Rüdiger S. hatte der Halle in einem Gutachten im Auftrag der Stadt Reichenhall noch im Jahr 2003 einen „allgemein als gut zu bezeichnenden Zustand“ bescheinigt. Allerdings, so urteilte nun das Gericht, sei der eigentliche Auftrag nur eine Kostenschätzung für die Hallenrenovierung gewesen - und eben kein Standsicherheitsgutachten, das wesentlich teurer als 3000 Euro gewesen wäre. Dennoch erkannte Richter Niedermeier „eine Pflichtverletzung“ des Angeklagten; nur sei diese „nicht kausal“ für den Einsturz. Denn selbst bei einem fehlerfreien Gutachten wäre fraglich, „ob die Stadt das Notwendige unternommen hätte“ - was sie bei anderen Mängeln eben nicht getan habe.

Richter: „gravierendes Mitverschulden anderer Personen“

Das war Wasser auf den Mühlen von Robert Schromm, der Rüdiger S. als „Alibi-Angeklagten“ bezeichnete, hinter dessen Gutachten sich stets die „wahren Verantwortlichen“ der Stadt versteckt hätten - die nun angeklagt werden müssten. Und wieder kam sein Schicksalsgenosse Robert Schmidhuber zu einer anderen Einschätzung: Er sei verärgert über den Freispruch, sagte er, weil das Gericht doch den Fehler festgestellt habe - und befürchtet zudem, dass jetzt jede Klage gegen Vertreter der Stadt „aussichtslos“ geworden sein dürfte. Wahrscheinlich werden Schmidbauer und andere Angehörige deshalb gegen das Urteil Revision einlegen.

Eineinhalb Monate vor dem dritten Jahrestag des Unglücks hat das Urteil mehr Emotionen aufgewühlt als beruhigt, mehr Fragen aufgewirbelt als beantwortet. Dazu trug nicht zuletzt Richter Karl Niedermeier bei, der mehrmals von einem „gravierenden Mitverschulden“ einer „ganzen Reihe anderer Personen“ sprach. Und: Wo die nun seit mehr als drei Jahrzehnten verschollene Prüfstatik des Daches geblieben ist, ob sie jemals existiert hat - das bleibt auch nach zweijähriger Ermittlung und 5000 Aktenseiten ungeklärt.

Chronologie der Katastrophe

1973: Die rund zehn Millionen D-Mark teure Eissporthalle in Bad Reichenhall wird fertiggestellt. Die Träger der Dachkonstruktion überspannen die Eisfläche über eine Breite von 48 Metern. Über die Hallenlänge von 75 Metern sind zehn Träger verteilt.

2003: Bei einer Begutachtung werden trotz sichtbarer Wasserflecken vorhandene Schäden am Dach nicht erkannt. Ein Ingenieur bescheinigt der Tragkonstruktion der Halle einen allgemein guten Zustand.

2. Januar 2006: Nach heftigen Schneefällen brechen gegen 16.00 Uhr innerhalb weniger Sekunden die Träger ein. Das tonnenschwere Dach stürzt über etwa 50 Freizeitsportlern zusammen. 15 meist junge Menschen kommen ums Leben, weitere werden schwer verletzt.

20. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft teilt nach langwierigen Untersuchungen mit, dass massive Mängel bei Planung und Bau zum Einsturz geführt haben. Es werden Ermittlungen gegen acht Verantwortliche wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.

24. April 2007: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen fünf Verantwortliche. Das Verfahren gegen einen 74-Jährigen wird später aus gesundheitlichen Gründen eingestellt - kurz vor dessen Tod. Gegen weitere angezeigte Männer, darunter der Bad Reichenhaller Ex- Oberbürgermeister Wolfgang Heitmeier, wurde „mangels Hinweisen auf strafbare Versäumnisse“ kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

28. Januar 2008: Vor dem Landgericht Traunstein beginnt der Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung in 15 und fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen gegen zwei Architekten und zwei Bauingenieure. Das Verfahren gegen einen erkrankten 71-jährigen Ex- Beamten der Stadt wird abgetrennt, er wartet noch auf seinen Prozess.

6. November 2008: Die Staatsanwaltschaft hält die drei Angeklagten für schuldig und fordert Bewährungsstrafen von bis zu eineinhalb Jahren beziehungsweise eine Geldbuße von 54.000 Euro.

10. November 2008: Die Verteidiger fordern Freisprüche. Nicht die Angeklagten hätten sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sondern Beamte im Rathaus. Ein Nebenkläger spricht von „Misswirtschaft und Schlamperei“ der Stadt.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, dpa, REUTERS

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