Energie

Musterklage gegen Gaspreiserhöhung gescheitert

Die Anbieter dürfen ihre Kalkulation geheim halten

Die Anbieter dürfen ihre Kalkulation geheim halten

19. November 2008 Die Gasversorger müssen sich bei der Preisfestlegung weitgehend nicht auf die Finger schauen lassen. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge kann der Kunde zwar die einzelnen Erhöhungsschritte vor Gericht angreifen.

Eine umfassende Kontrolle des gesamten Gaspreises auf seine Angemessenheit lehnt der BGH aber ab. Demnach müssen die Konzerne zur Begründung ihrer Preispolitik nicht ihre gesamte Kalkulation offenlegen, sondern dürfen diese geheim halten.

Der Gesetzgeber habe einer staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt und setze statt dessen auf verschärfte kartellrechtliche Maßnahmen, um den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu stärken, sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.

Gaskunde mit Musterklage gescheitert

Damit scheiterte ein Gaskunde mit seiner Musterklage. Nachdem die Stadtwerke Dinslaken ihre Gaspreise zwischen 2005 und 2006 dreimal um insgesamt dreißig Prozent erhöht hatten, verweigerte der Kunde die Nachzahlung. Er verlangte eine genaue Begründung, der Verweis auf die Preise anderer Anbieter genügte ihm nicht. Auf dem Gasmarkt herrsche kein Wettbewerb, argumentierte der Verbraucher.

Das Landgericht Duisburg hatte dem Kunden ursprünglich Recht gegeben und eine weitergehende Überprüfung der Tarife für zulässig gehalten. Es wollte deshalb die Stadtwerke zur Vorlage ihrer Bezugsverträge verpflichten. Der BGH lehnte dies ab: Das Unternehmen habe ein „verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten“.

Verivox: Besser Anbieterwechsel statt Rechtsstreit

Nach Angaben des Verbraucherportals „Verivox“ hat das Urteil für den Verbraucher nur bedingt Auswirkungen. Der Richterspruch beziehe sich auf einen Abrechnungszeitraum vor 2006, danach sei der Gasmarkt liberalisiert worden, sagte Thorsten Storck von „Verivox“ der Nachrichtenagentur DPA. „Heute kann der Verbraucher einfacher seinen Anbieter wechseln, wenn ihm der Preis zu hoch erscheint“, sagte Storck. „Wir raten den Verbrauchern deshalb, sich eher nach günstigen Angeboten umzuschauen, statt gegen die Rechnung Einspruch zu erheben und sich in einen langen Rechtsstreit zu begeben.“

Da der Gaspreis dem Ölpreis erst mit sechsmonatiger Verzögerung folge, sei trotz des Preisverfalls beim Öl aber erst mit Frühjahr mit Preissenkungen auf breiter Fläche zu rechnen, sagte Storck. „Für die meisten Verbraucher werden damit die Gaspreise ärgerlicherweise erst nach dem Ende der Heizperiode fallen.“ Im Dezember und Januar würden Anbieter noch einmal ihre Preise erhöhen, da der Ölpreis im Juli die Marke von fast 150 Dollar pro Barrel (159 Liter) erreicht habe.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP

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