Von Christoph Gunkel
19. November 2008 Plötzlich lag er am Boden. Hamid Rahimi, damals 24 Jahre, deutscher Berufsboxer afghanischer Abstammung, 72,7 Kilo Kampfgewicht. Maskierte Polizisten eines Hamburger Sonderkommandos traten um sechs Uhr morgens seine Wohnungstür ein, zerrten den schlaftrunkenen Mann aus seinem Bett und drückten ihn blitzschnell auf den Parkettboden. Rahimi spürte ein Knie im Rücken, bekam kaum noch Luft und war sich sicher, dass das irgendwelche Gangster sind. Wenn er heute den Vorfall vom Dezember 2007 schildert, kann er über die absurde Szene sogar lachen: ein Profiboxer, Spitzname The Dragon, innerhalb von Sekunden flachgelegt.
Was er damals noch nicht ahnen konnte: Der überraschende Besuch war nur ein vergleichsweise harmloser Auftakt. Ein Haftbefehl beförderte ihn in das Hamburger Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis, von dem ihm Mitgefangene erzählten, es sei der dreckigste Knast überhaupt, mehr als hundert Jahre alt. Rahimi wurde vorgeworfen, eine zentrale Figur im Kokainhandel zu sein. Er beteuerte stets seine Unschuld, verpasste einen Kampf um die deutsche Meisterschaft, verlor einen Werbevertrag und versuchte in mehreren Instanzen vergeblich, gegen Kaution freizukommen. Fünf Monate sollte Rahimi in U-Haft sitzen. Dass sich die Ermittler für ihn interessierten, war darauf zurückzuführen, dass Gespräche albanischer Drogenhändler abgehört worden waren.
Elf Euro ist ein Mensch wert
Doch ebenso plötzlich, wie er festgenommen wurde, war er wieder frei. Offenbar hatte der Polizeidolmetscher die belauschten Gespräche falsch übersetzt, zumindest die Rahimi belastenden Passagen. Darin war immer wieder von dem Afghanen die Rede, allem Anschein nach eine Schlüsselfigur der Drogenszene. Weil der Deutsch-Afghane Rahimi nach eigenen Angaben zu einem der Verdächtigen flüchtig Kontakt hatte, war er ins Visier der Fahnder geraten - bis Monate später das Landgericht Hamburg zwei weitere Übersetzer konsultierte und jeden Tatverdacht sofort fallenließ.
Rahimi saß unschuldig im Knast - und war danach umso überraschter, als er erfuhr, wie viel ein Mensch pro Tag wert ist. Nämlich genau elf Euro. Dieser Tagessatz wird bundesweit im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen als Ausgleich für immateriellen Schaden bezahlt. Mit diesem Schaden aber ist nichts Geringeres als der Entzug der Freiheit gemeint. Seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1971 wurde die Entschädigungssumme nur zweimal angehoben. 1987 verdoppelte man den Tagessatz noch von zehn auf zwanzig Mark, doch die zweite Erhöhung fiel weit bescheidener aus. Genau wie bei Brötchen, Kaffee und Tomaten rundete man auch die Entschädigung für Freiheitsentzug bei der Euroumstellung einfach auf - um 77 Cent auf elf Euro. Im Grunde hat sich also seit zwei Jahrzehnten nichts geändert.
Mit den Opfern geht der Staat nur verschämt um
Nicht nur die Betroffenen halten das für den blanken Hohn. Der Rechtsstaat tut einem Bürger das Schlimmste an, was er ihm antun kann, nämlich ihm seine Freiheit zu entziehen, sagt Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins. Und anschließend geht er nur verschämt mit dem Opfer um. Das ist schon bemerkenswert. Schellenberg moniert den Geiz des Gesetzes und glaubt, dass hier der Politik die Maßstäbe verlorengegangen sind. Denn für einen Tag entgangener Urlaubsfreude könne man heute problemlos mehr als fünfzig Euro einklagen - da passen die Relationen einfach nicht mehr.
Deshalb setzt sich der Achtundvierzigjährige mit dem Berliner Anwaltsverein für eine deutliche Erhöhung des Entschädigungssatzes ein. Sein Dachverband, der Deutsche Anwaltsverein (DAV), ist dieser Initiative gefolgt. Schellenberg wünscht sich keine starre Pauschale, sondern ein angemessenes Schmerzensgeld, das in der Verwaltungspraxis aber zumindest hundert Euro betragen müsse. Ein Betrag, der beispielsweise auch in Österreich schon seit Jahren gezahlt wird. Auch Frank Johnigk, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, empfindet den jetzigen Tagessatz als eindeutig zu niedrig und schließt sich der Forderung an.
Die Politiker halten sich dezent zurück
Politisch wird das Vorhaben nur schwer umzusetzen sein. Denn das Strafentschädigungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das von den Ländern finanziert werden muss. Schon 2003 und 2005 scheiterte eine Erhöhung, unter anderem am Einspruch der Länderfinanzminister. Nach einer Bundestagsinitiative der Grünen überprüft das Bundesjustizministerium derzeit abermals das Gesetz und hat die Länder gebeten, Stellung zu beziehen. Doch bisher fordert lediglich Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue eindeutig eine klare Erhöhung auf hundert Euro, nachdem in der Hauptstadt der Fall einer Arzthelferin für Schlagzeilen gesorgt hatte. Sie geriet auf Grund eines fehlerhaften Gutachtens 888 Tage unschuldig in Haft. Der Tod ihres angeblich ermordeten Vaters beruhte auf einem tragischen Unfall, wie sich herausstellte. Ende Oktober bekam sie ihre Entschädigung - knapp 10.000 Euro für zweieinhalb verlorene Jahre.
Berlin steht mit seiner Forderung im Abseits, wie eine Anfrage bei allen Bundesländern ergab. Die meisten Länder verweisen auf den noch laufenden Abstimmungsprozess der Justizminister oder die knappen Haushalte, können sich aber eine maßvolle oder moderate Erhöhung vorstellen. Darunter verstehen Länder wie Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen oder das Saarland aber höchstens eine Anpassung an die Inflation seit der letzten Erhöhung vor zwanzig Jahren. Konkret würde das eine Anhebung auf etwa 17 Euro bedeuten.
Eine kleinliche und entwürdigende Diskussion
Neben dem Kostenargument verweisen manche Ministerien darauf, dass Justizopfer auch ihre materiellen Schäden einklagen können: Verdienstausfall, Anwaltskosten, entgangene Aufträge. Doch anders als bei der Haftentschädigung, die meist problemlos erstattet wird, muss das Opfer dabei erst einen direkten Zusammenhang zwischen seinen Verlusten und der Haft nachweisen. Das ist in der Praxis jedoch unglaublich schwierig, wie Hamid Rahimis Anwalt Andreas Thiel bestätigt. Zudem offenbart sich eine paradoxe Logik des Gesetzes: Dem Vermögensverlust wird ein höherer Stellenwert als dem Freiheitsverlust eingeräumt, weil er in der Regel höher entschädigt wird - sofern die Klage nicht sowieso scheitert.
Deshalb empfindet Donald Stellwag die ganze Diskussion als kleinlich und entwürdigend. Acht Jahre lang saß er unschuldig im Gefängnis - wegen einer zufälligen Ähnlichkeit mit einem gesuchten Bankräuber, der mit einer Überwachungskamera gefilmt wurde. Den Ausschlag für seine Verurteilung gab ein Gutachten über sein Ohr, das mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit mit dem des Täters identisch gewesen sein soll. Weil Stellwag auch nach der Verurteilung seine angebliche Tat nie zugab, schlug das System gnadenlos zu, wie er sagt. Das bedeutete Einzelhaft, keine Hafterleichterungen, keine Weiterbildungsmaßnahmen, keine frühzeitige Entlassung. Ich galt als nicht resozialisierungsfähig, sagt der heute Fünfzigjährige. Ihn plagten Selbstmordgedanken, und er war zigmal kurz davor, sich selbst zu verleugnen und zu gestehen - nur um eher freizukommen. Doch er blieb standhaft. Kurz nach seiner Freilassung wurde der wahre Täter überführt.
Eine Existenzvernichtung
Das ist jetzt fast acht Jahre her. Den Schock hat Stellwag immer noch nicht verwunden: dass Freunde und Familienangehörige sich abwendeten, dass ihm fast niemand mehr glaubte, bleibt unvergessen. Er lebt in Angst vor weiteren willkürlichen Festnahmen, spricht von Schatten auf der Seele, die er in Freiheit wieder vertreiben zu können hoffte - vergeblich. Es kann jeden treffen, sagt er heute, und dann kommt man da psychisch nicht mehr raus. Eigentlich war das eine Existenzvernichtung, der psychische Tod.
Solchen Fällen begegnen manche Bundesländer mit kalter fiskalischer und juristischer Logik. Ich streite nicht ab, dass die Haftentschädigung in Einzelfällen zu unbefriedigenden Lösungen führt, sagt Niedersachsens neuer Justizminister Bernd Busemann (CDU), der sich allenfalls eine Erhöhung um einige Euro vorstellen kann. Aber unbefriedigende Situationen sind dem Recht immanent. In Wirklichkeit sei das Gesetz nicht so schlecht wie sein Ruf, weil es eine pauschale Entschädigung für jeden garantiere. Busemann behauptet sogar, ein kürzlich in Niedersachsen für neun Wochen unschuldig inhaftierter slowenischer Gelegenheitsarbeiter habe nach seiner Freilassung gesagt, dass er gar nicht so schlecht abgeschnitten habe. Die Forderung nach einer Erhöhung auf hundert Euro hält er daher geradezu für abstrus und kontraproduktiv. Das erschwert nur die Diskussion zwischen den Finanzministern. Gerade das hoch verschuldete Berlin solle aufpassen, was es fordert.
Die Entschädigung sollte Wertschätzung ausdrücken
Dabei belastet die Haftentschädigung in Wirklichkeit kaum die Länderhaushalte, wie eine Umfrage der F.A.S. ergab. So wurden in Niedersachsen im Jahr 2007 etwa 71.000 Euro für die Haftentschädigung bezahlt, in anderen Bundesländern sieht das ähnlich aus (siehe Tabelle). Den höchsten Beitrag zahlte Nordrhein-Westfalen mit 172.000 Euro, kleinere Länder kostete die Entschädigung nur wenige tausend Euro. Insgesamt schütteten alle Bundesländer im Vorjahr 756.559 Euro für unschuldig Inhaftierte aus - Bayern und Thüringen ausgenommen. Diese Länder führen keine getrennte Statistik.
Deshalb glaubt Rechtsanwalt Schellenberg, dass seine gewünschte Verzehnfachung des Satzes von elf Euro problemlos finanzierbar wäre. Er hält zudem die ganze Argumentation für falsch. Der Staat kann nicht einen Fehler machen und dann sagen: Tut mir leid, bitte belastet nicht meinen Haushalt. Denn die Höhe der Entschädigung drückt die Wertschätzung aus, die wir dem Opfer eines Justizirrtums entgegenbringen wollen.
Zweimal am Tag habe ich richtig geschwitzt, sonst wäre ich durchgedreht
Eine Anerkennung, die sich auch Hamid Rahimi wünschen würde. Es war eine verdammt harte Zeit, sagt er. Eingesperrt zu sein, während draußen die Medien meinen Ruf ruinierten. Rahimi hielt durch, weil es ihm mit viel Improvisation gelang, weiterhin Sport zu treiben: Seine Matratze wurde zum Boxsack, aus einem Radiokabel und abgerissenen Streifen eines Bettlakens knotete er sich ein Springseil, seine Oberarme trainierte er beim Schattenboxen - mit Konservendosen als Gewichte. Zweimal am Tag habe ich richtig geschwitzt, sonst wäre ich durchgedreht. Es scheint geholfen zu haben. Bei seinem ersten Auftritt nach der Entlassung siegte er vor wenigen Wochen klar.
Abseits vom Ring geht sein juristischer Kampf in die nächste Runde. Sein Anwalt hat Entschädigung für die entgangenen Kämpfe und Verträge eingeklagt - der Erfolg ist ungewiss. Für die 116 Tage Freiheitsentzug und die psychische Dauerbelastung wird Rahimi dagegen auf jeden Fall seine 1276 Euro bekommen - auch wenn er darauf jetzt schon seit fast sieben Monaten wartet.
Text: F.A.S.
Bildmaterial: F.A.Z., Tobias Schmitt