19. November 2008 Der hessische Landtag hat am Mittwoch eine umfangreiche Staatsbürgschaft für den Rüsselsheimer Autobauer Opel ermöglicht. Einstimmig setzte das Parlament die Höchstgrenze von Landesbürgschaften von 300 auf 500 Millionen Euro herauf. Um sich vor den Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der amerikanischen Konzern-Mutter General Motors zu schützen, bemüht sich Opel um eine Bürgschaft von einer Milliarde Euro, an der sich neben Hessen auch der Bund und andere Länder beteiligen sollen. Eine Entscheidung darüber soll bis Weihnachten fallen.
Die Abgeordneten des hessischen Landtags sind in Wiesbaden zusammengekommen, um die Auflösung des Parlaments zu beschließen. Die fünf im Landtag vertretenen Parteien ziehen damit die Konsequenz aus ihrer Unfähigkeit, eine Regierung zu bilden. Weder der CDU-Vorsitzende Roland Koch noch Oppositionsführerin Andrea Ypsilanti (SPD) konnten die dafür erforderliche Mehrheit aufbringen.
Die zurückhaltendste Form der Subvention
Ministerpräsident Roland Koch verteidigte eine Staatshilfe an Opel, weil das Unternehmen ohne eigene Schuld in Schwierigkeiten kommen könnte. Eine Bürgschaft sei zudem die zurückhaltendste Form der Subvention. Der Rahmen sei aus unserer Sicht eine Obergrenze, und nicht eine Absicht der Verausgabung. Zur Bedeutung der Firma für den Arbeitsmarkt wiesen Koch und sein SPD-Herausforderer Thorsten Schäfer-Gümbel darauf hin, dass bei Opel und seinen Zulieferern zwischen 60.000 und 80.000 Menschen arbeiteten. Schäfer-Gümbel appellierte an die übrigen Parteien, das Thema nicht als Spielball im anstehenden Landtagswahlkampf zu missbrauchen.
Der FDP-Abgeordnete Dieter Posch nannte die Unterstützung alternativlos, wenngleich Liberale sich damit schwertäten, wenn der Staat in Abläufe des Marktgeschehens eingreife. Es gehe aber um ein deutliches Signal für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir sah die Schuld für die Probleme des deutschen Autobauers bei der amerikanischen Mutter, die viel zu lange Spritfresser gebaut habe. Zu einer Reihe von Voraussetzungen für eine Bürgschaft, die in einem Antrag der Liberalen aufgelistet sind, sagte er, die könnten auch noch nach der Auflösung des Landtages im Hauptausschuss behandelt werden. Dieses Notparlament bis zur Landtagswahl soll bei Bürgschaften von 25 Millionen Euro und mehr eingeschaltet werden. Für die Linke stimmte deren Fraktionschef Willi van Ooyen zu, forderte aber weiter reichende Bedingungen, etwa eine Beteiligung des Landes an einem Unternehmen als Gegenleistung für eine Bürgschaft.
Gesetzesbeschlüsse im Fünf-Minuten-Takt
Vor der Selbstauflösung wird der hessische Landtag noch einige unaufschiebbare Gesetze verabschieden. Die Tagesordnung zur letzten Sitzung des Landtags umfasst elf Punkte. Zunächst wird eine Änderung des Fraktionsgesetzes aufgerufen, die den Fraktionsmitarbeitern gültige Arbeitsverträge bis zum Beginn der neuen Wahlperiode sichern soll. Ohne Aussprache soll der Entwurf in zehn Minuten zwei Lesungen durchlaufen und Gesetz werden.
Dann geht es im Fünf-Minuten-Takt weiter: Gesetze unter anderem zum Fundrecht, zur Sparkassen-Organisation Hessen-Thüringen, zu Kirchensteuer und Personenstandsrecht sollen ohne Aussprache verabschiedet werden.
Von 14 Uhr an steht die Debatte über die Selbstauflösung des Landtags an, jede Fraktion hat 15 Minuten Redezeit. Auch der SPD- Abgeordnete Jürgen Walter will eine Erklärung abgeben. An ihm und drei Kolleginnen war die Wahl der SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti zur neuen Ministerpräsidentin gescheitert. Der Beschluss über die Auflösung des 17. Hessischen Landtags wird gegen 15.30 Uhr erwartet.
Text: FAZ.NET
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