Börsenlexikon

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Optionsgeschäft

Das Optionsgeschäft ist der Erwerb oder die Veräußerung des Rechts, eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren einer bestimmten, zum Aktienhandel zugelassenen Aktienart jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis) entweder vom Kontrahenten (Stillhalter) zu kaufen oder an ihn zu verkaufen. Für dieses Recht hat der Käufer bei Abschluss des Optionsgeschäfts den Optionspreis (Prämie) zu zahlen. Gehandelt werden Kauf- (call) und Verkaufsoptionen (put), die jeweils ge- und verkauft (geschrieben) werden können. Während Kaufoptionen das Recht, nicht jedoch die Pflicht gewähren, ein bestimmtes Wertpapier innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis (dem Basispreis) zu kaufen, verbriefen Verkaufsoptionen das Recht, aber nicht die Pflicht, ein bestimmtes Wertpapier innerhalb einer definierten Zeitspanne zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Mit Calls spekuliert ein Anleger mit geringerem Kapitaleinsatz auf steigende Kurse, während er mit Puts sein Portfolio flexibel gegen fallende Kurse versichern kann, um sich gegen Rückschläge am Markt zu schützen.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.156,55 +1,07
TecDax 866,04 +0,54
DowJones 12.986,80 -0,05
Nasdaq 2.528,85 -0,19
STOXX 50 3.862,91 +0,21
Nikkei 225 14.219,48 -0,23
S&P 500 Zert. 14,25 +1,28
Euro/Dollar 1,56 +0,00
Bund Future 113,46 -0,09
Gold 899,85 +0,00
Öl 124,13 +0,99

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