Lieferung

Bei Optionen stellt die Lieferung die Erfüllung der Pflichten des bei Zuteilung bestimmten Stillhalters einer Kauf-Option bzw. des ausübenden Inhabers einer Verkaufoption dar, also jeweils die Verpflichtung zur Lieferung der Ware oder des Wertpapiers. Bei Terminkontrakten (Futures) werden durch die Lieferung die Pflichten der Kontraktpartei in Leerverkaufspositionen erfüllt. Üblich ist heute indes bei den meisten Options- und Futures-Kontrakten Lieferung und Zahlung durch Barausgleich (Cash Settlement) vorzunehmen.