Verlustzuweisungen

Übersteigen die steuerlichen Aufwendungen eines Fonds (Abschreibungen inkl. Sonderabschreibungen, Finanzierungszinsen, Bewirtschaftungskosten, Verwaltungskosten) die steuerlichen Einnahmen (Mieterträge, Guthabenzinsen o. ä., sogenannter Werbungskostenüberschuss), entstehen Verluste, die den Fondsanlegern zugewiesen werden. Das ist typischerweise in der Anlaufphase eines Geschlossenen Fonds der Fall. Die Anleger können diese Verlustzuweisungen mit anderen, positiven Einkünften verrechnen.