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Betriebliche Erträge

Die Betrieblichen Erträge als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung umfassen nur diejenigen Erträge, die aus ordentlicher Geschäftstätigkeit erzielt wurden. Sie schließen alle Erträge aus, die nichts aus der Firmentätigkeit resultieren, wie beispielsweise die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken durch ein Nicht-Immobilienunternehmen. Diese gehören als außerordentliche Erträge nicht ins operative Geschäft.