Steuerlich wird zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden:
Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen
Nicht-registrierte Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen
Alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.
Registrierte Auslandsfonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht-registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen.