Steuerpflichtiger Ertragsanteil
Der steuerpflichtige Ertragsanteil bezeichnet denjenigen Teil des gesamten Wertzuwachses, der aus
Zinsen,
Dividenden und Mieteinnahmen, also ordentlichen
Erträgen stammt. Bei
Aktienfonds ist der steuerpflichtige Ertragsanteil am geringsten und bei klassischen
Rentenfonds am höchsten.