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Spekulationsfrist

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren waren bis einschließlich des Jahres 2008 nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb wieder verkauft wurden. Bis zu einer Freigrenze von 512 Euro blieben sie steuerfrei, bei Übersteigen der Freigrenze waren sie im vollen Umfang steuerpflichtig, bzw. zur Hälfte, sofern sie dem Halbeinkünfteverfahren unterlagen. Eine Spekulationsfrist gibt es weiter für den Verkauf nicht-selbstgenutzter Immobilien und beträgt in diesem Fall zehn Jahre.