Sonstige Rückstellungen (Bilanz)
Die "sonstigen Rückstellungen" stehen in der
Bilanz auf der Passivseite unter dem Gliederungspunkt "Rückstellungen". Sie berücksichtigen alle erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die in ihrer Höhe oder Fälligkeit am Bilanzstichtag unsicher sind.