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Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragsteuer ist Teil der Einkommensteuer und wird auf Kapitalerträge erhoben. Seit dem 1. Januar 2009 hat sie als Abgeltungsteuer abgeltende Wirkung, d. h., dass Kapitalerträge maximal mit dem Steuersatz der Abgeltungsteuer besteuert werden, auch wenn der persönliche Einkommensteuersatz höher ist.