Call

Eine Kaufoption (Call) gewährt dem Käufer das vertraglich zugesicherte Recht, einen bestimmten Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen (Termin, Preis usw.) erwerben zu können. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfallstermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muss, also veroptionierte Werte nicht veräußern darf. Dafür erhält er vom Erwerber des Call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer rechnet mit steigenden Kursen. Er kann die Option entweder an einen Dritten verkaufen oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen. Wird eine Kaufoption nicht ausgeübt, verfällt sie wertlos. Gegensatz: Put